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Checkliste Todesfall

Checkliste Todesfall: Das müssen Sie beachten

Nach einem Trauerfall wissen Menschen häufig nicht genau was zu tun ist. Nachfolgend werden einzelne Schritte und Punkte genannt, die nach dem Todesfall eines lieben Menschen beachtet bzw. erledigt werden müssen.

Am wichtigsten nach einem Todesfall ist die Untersuchung des Verstobenen mit der gleichzeitigen Feststellung des Todes durch einen Arzt. Nach dem Versterben eines Menschen muss bis maximal 4 Stunden nach dem Tod ein Arzt benachrichtigt werden, der dann den Totenschein ausstellt. Sollten der Umstand oder die Ursache des Todes durch den Arzt nicht eindeutig feststellbar sein, ist der Arzt verpflichtet die Polizei zu benachrichtigen und eine gerichtsmedizinische Untersuchung zu veranlassen. Kann der Arzt die Todesursache sofort feststellen stellt er den sog. Totenschein aus. Dafür wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt. Ist der Verstorbene ausländischer Herkunft, so müssen die Dokumente, die nicht von deutschen Behörden ausgestellt sind, in offizieller Übersetzung vorliegen.

Danach darf der Leichnam bis zu 36 Stunden im Haus der Angehörigen verbleiben, so dass sie vom Verstorbenen nach dem Todesfall Abschied nehmen können.

Verstirbt ein Mensch in einem Pflegeheim oder Krankenhaus so benachrichtigt das Personal einen Arzt, der dann den Todesfall feststellen kann.

Sollte aufgrund eines besonders tragischen oder unerwarteten Tod professionelle Trauerhilfe nötig sein, gibt es dafür speziell geschulte Psychologen oder Geistliche, die Sie in einer solchen Situation unterstützen. Außerdem kann dazu auch die entsprechende Literatur herangezogen werden, die in jedem Buchhandel erhältlich ist.

Checkliste Todesfall: Folgende Dokumente werden in einem Trauerfall benötigt

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch
  • Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartner
  • ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen

Ebenfalls unmittelbar nach dem Todesfall sind nahstehende Menschen, wie Verwandte und gute Bekannte des Toten zu informieren. Dafür können Adressbücher, die Outlookkontakte sowie im Handy oder Telefon gespeicherte Daten und Rufnummern herangezogen werden, um mit den entsprechenden Personen in Kontakt zu treten.