
Checkliste Bestatter: Das müssen Sie beachten
Sollten Sie Probleme bei der Organisation des Ablaufes nach dem
Versterben eines Menschen haben, steht der von Ihnen
ausgewählte Bestatter hilfreich zur Seite und weist Sie auf
alle wichtigen Dinge hin. Um einen geeigneten Bestatter
auszuwählen, sollten Sie sich von den jeweiligen Bestattern
Kostenvoranschläge geben lassen und diese anhand von Preis und
Leistung vergleichen. Oftmals weichen einzelne Bestatter in ihren
Kosten weit voneinander ab, obwohl das Angebot nur gering
unterschiedlich ist.
In den Kosten für einen Bestatter finden sich üblicherweise folgende Posten:
- Verwaltungskosten
- Sonstige Organisatorische Aufgaben
- Sarg/Urne
- Einsargung
- Überführung
- Ausstattung/Bekleidung
Oftmals existieren Vorsorgeverträge mit Bestattern oder
Versicherungen, diese sind zu beachten und bei der entsprechenden
Organisation vorzulegen und einzuhalten. Im Internet finden sich
weitere hilfreiche Informationen zu dem Thema Bestatter unter
www.stayalive.com/bestatter.
Soweit es nicht anders vom Verstorbenen vorgegeben bzw.
erwünscht war, müssen Sie über die Art der
Bestattung des Toten entscheiden. Häufig kommt es jedoch vor,
dass der/die Verstorbene vor dem Tod bereits Wünsche
über Art und Ort äußert. Der Gesetzgeber
geht davon aus, dass die Angehörigen auch ohne Strafvorschrift
ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen und den letzten Wunsch
der/des Verstorbenen erfüllen.
Prinzipiell unterscheidet man zwischen folgenden Möglichkeiten
der Bestattung:
- Erdbestattung - Beachten Sie, dass gemäß der aktuellen Gesetzeslage eine Beisetzung nicht weniger als 48 Stunden und nicht mehr als 96 Stunden nach Todesfall erfolgen darf.
- Feuerbestattung - Der Zeitraum hier ist genauso wie bei der anschließenden Urnenbestattung wesentlich größer.
- Luftbestattung (Setzt eine Verbrennung voraus) - Auch hier sind die Zeiträume entsprechend größer.
- Seebestattung - Auch hier ist der Zeitraum größer. Außerdem ist eine zusätzliche Willenserklärung zur Seebestattung, die den Wunsch des Verstorbenen zu dieser Bestattungsart dokumentiert, erforderlich.
Genauso bedarf es bei der Einäscherung bzw. der Kremierung
einer eignen Verfügung, die sowohl von der Person vor ihrem
Tod, als auch von den engsten Angehörigen nach dem Tod der
Person ausgestellt sein kann. Zu der Seebestattung Der von Ihnen
gewählte Bestatter wird jedoch diese Dinge alle mit Ihnen
besprechen. Ein Bestatter sollte daher bis maximal einen Tag nach dem
Todbeauftragt werden, um die notwendigen
Behördengänge zeitgerecht durchführen zu
können. Bestatter kennen sich mit allen wichtigen Dingen, die
zu erledigen sind, sehr gut aus und werden Ihnen weiterhelfen.
Die folgenden Punkte können Sie alle mit Ihrem Bestatter
besprechen und müssen sich nicht selbst darum
kümmern:
- Überführung des/der Verstorbenen
- Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
- Organisation und Vorbereitung der Trauerfeier sowie Festlegung des Termins bei der Stadt oder Kirche. Eine schnelle Absprache des gewünschten Bestattungstermins mit dem Bestatter ist wichtig, da der Bestatter mit der Friedhofsverwaltung den gewünschten Termin erfragen und vereinbaren muss. Da die Terminvergabe in manchen Städten (z.B. in München) zentral erfolgt kann der Wunschtermin nicht garantiert werden.
- Um den Termin des Trauergottesdienstes und das vorausgehende Trauergespräch mit den Angehörigen festlegen zu können, ist das zuständige Pfarramt ebenfalls zeitnah über den Sterbefall zu informieren.
- Falls ein Verstorbener keiner Religion angehören sollte, unterstützt der Bestatter bei der Suche nach einem Trauerfeierredner.
- Dekoration für die Trauerfeierlichkeiten und den Sarg bzw. das Grab
- Auswahl des Sarges und Einbettung des Toten in den Sarg
- Kauf einer Einzel- oder Familiengrabstätte
Der Neukauf eines Grabes sollte trotz der teilweise gebotenen Eile überlegt und in Ruhe geschehen. Wichtig ist hier auch eine vorhergehende Besichtigung des Grabes mit dem Bestatter und dabei ist auch die Frage zu klären ob ein bestimmter Grabstein, sofern schon einer gekauft wurde oder bereits Vorstellungen existieren, auch an der entsprechenden Grabstätte aufgestellt werden kann. Sollte ein Grab bereits im Besitz der Familie sein so existiert dafür eine Urkunde, auf der das Datum des Grabkaufs sowie die genaue Lage des Grabes stehen. Ist eine solche Grabstätte im Besitz so besteht nach dem Grabnutzungsrecht für eine gewisse Anzahl von Jahre die "Nutzung" dieser Grabstätte. Neben der Grabnutzungsgebühr kommen häufig noch kommunale Gebühren, die allerdings von unterschiedlicher Höhe in den einzelnen Regionen sind. Generell besteht für die Beisetzung einer Urne oder eines Sarges ein Friedhofszwang.