
Checkliste Todesfall: Die Sterbeurkunde
Das wichtigste Dokument, das nach einem Todesfall zu besorgen ist, ist
die Sterbeurkunde. Sie kann nur bei dem jeweiligen Standesamt
ausgestellt werden, in dessen Bezirk sich der Sterbefall zugetragen
hat, dies kann in manchen Fällen auch abweichend vom letzten
Wohnort des Toten sein. Mit der Sterbeurkunde werden sämtliche
Rechtsbelange geklärt und ggf. Geschäfte des Toten
weitergeführt. Die Sterbeurkunde muss spätestens am
folgenden Werktag besantragt werden, da für die Bestattung
sowohl Sterbeurkunde als auch Totenschein erforderlich sind.
Außerdem wird die Sterbeurkunde zur Kontoauflösung
oder zur Meldung bei Krankenkasse oder Rententräger
benötigt genauso wie beim Nachlassgericht zur Erteilung eines
Erbscheins. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll gleich mehrere amtlich
beglaubigte Kopien davon anzufertigen. Während Sterbeurkunden
für Rentenzwecke sowie für die Sozialversicherung
durch entsprechende Kennzeichnung auf der Urkunde kostenlos ausgestellt
werden, ist für die erste ausgestellte Sterbeurkunde
für andere Zwecke 7,00 € und für jede
weitere 3,50 € zu bezahlen. Diese Preise gelten für
alle Standesämter im gesamten Bundesgebiet.
Zur Beantragung dieser Sterbeurkunde muss der vom Arzt ausgestellte
Totenschein vorgelegt werden. Der Sterbeeintrag im Sterberegister des
Standesamtes ist die Grundlage für die Ausstellung einer
Sterbeurkunde ist. Neben dem Geburts- und Sterbedatum (Sterbeort und
-zeit) weist die Sterbeurkunde zudem den Namen Ehepartners sowie das
Dienstsiegel des entsprechenden Standesamtes und den Namen des
beurkundenden Standesbeamten aus.
- Sollte der/die Verstorbene Ledig gewesen sein, so ist außerdem die Geburtsurkunde vorzulegen, die ggf. beim Standesamt des Geburtsortes angefordert werden kann.
- Bei Verheirateten ist zusätzlich die Heiratsurkunde vorzulegen, jedoch nur, wenn die Eheschließung vor 1958 erfolgte. Sollte die Eheschließung im Jahre 1958 oder später erfolgt sein, reicht eine aktuell beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch aus. Diese Dokumente können ebenfalls, sofern sie nicht mehr vorhanden sind, beim Standesamt des Eheschließungsortes angefordert werden.
- Bei Geschiedenen Personen ist neben der Heiratsurkunde zusätzlich das Scheidungsurteil einzureichen.
- Von verwitweten Personen, die nun verstorben sind, sind sowohl Heiratsurkunde als auch Sterbeurkunde des bereits früher verstorbenen Partners vorzulegen.
Da der Todesfall auch beim Arbeitgeber zu melden und zu bestätigen ist, muss dem Arbeitgeber, sofern der/die Verstorbene noch berufstätig war ebenfalls eine Sterbeurkunde übermittelt werden.