
Checkliste Todesfall: Das müssen Sie beachten
Nach einem Trauerfall wissen Menschen häufig nicht genau was
zu tun ist. Nachfolgend werden einzelne Schritte und Punkte genannt,
die nach dem Todesfall eines lieben Menschen beachtet bzw. erledigt
werden müssen.
Am wichtigsten nach einem Todesfall ist die Untersuchung des
Verstobenen mit der gleichzeitigen Feststellung des Todes durch einen
Arzt. Nach dem Versterben eines Menschen muss bis maximal 4 Stunden
nach dem Tod ein Arzt benachrichtigt werden, der dann den Totenschein
ausstellt. Sollten der Umstand oder die Ursache des Todes durch den
Arzt nicht eindeutig feststellbar sein, ist der Arzt verpflichtet die
Polizei zu benachrichtigen und eine gerichtsmedizinische Untersuchung
zu veranlassen. Kann der Arzt die Todesursache sofort feststellen
stellt er den sog. Totenschein aus. Dafür wird der
Personalausweis des Verstorbenen benötigt. Ist der Verstorbene
ausländischer Herkunft, so müssen die Dokumente, die
nicht von deutschen Behörden ausgestellt sind, in offizieller
Übersetzung vorliegen.
Danach darf der Leichnam bis zu 36 Stunden im Haus der
Angehörigen verbleiben, so dass sie vom Verstorbenen nach dem
Todesfall Abschied nehmen können.
Verstirbt ein Mensch in einem Pflegeheim oder Krankenhaus so
benachrichtigt das Personal einen Arzt, der dann den Todesfall
feststellen kann.
Sollte aufgrund eines besonders tragischen oder unerwarteten Tod
professionelle Trauerhilfe nötig sein, gibt es dafür
speziell geschulte Psychologen oder Geistliche, die Sie in einer
solchen Situation unterstützen. Außerdem kann dazu
auch die entsprechende Literatur herangezogen werden, die in jedem
Buchhandel erhältlich ist.
Checkliste Todesfall: Folgende Dokumente werden in einem Trauerfall benötigt
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch
- Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
- (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartner
- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen
Ebenfalls unmittelbar nach dem Todesfall sind nahstehende Menschen, wie Verwandte und gute Bekannte des Toten zu informieren. Dafür können Adressbücher, die Outlookkontakte sowie im Handy oder Telefon gespeicherte Daten und Rufnummern herangezogen werden, um mit den entsprechenden Personen in Kontakt zu treten.